Sachen, die nicht innerhalb von 10 Tage abgeholt werden, gehen
in den Besitz des Finders über, dieser muss dann wegen
geldwerten Vorteils je 21 Leo an die KK und an das
Fundbüro zahlen. Der Finder ist verpflichtet, die
Fundsache anzunehmen. Auf Wunsch richtet das Fundbüro
gegen Gebühr eine Versteigerung aus.
Beschwerden sind nicht zulässig.
Wer eine Fundsache zurückhaben möchte, muss den
jeweiligen Leiter des Fundbüros davon überzeugen,
daß er der rechtmässige Besitzer ist.
Wer eine Fundsache zurückhaben möchte, hat eine
Bearbeitungsgebühr von 42 Leo zu zahlen, von denen die
Hälfte an die KK fällt, die andere Hälfte wird
zwischen Finder und Fundbüro aufgeteilt.
Wenn jemand Anmerkungen zu diesen Nutzungsbedingungen hat,
darf er sie gerne behalten.