Das detebe-Fundbüro


Die AGB

(Allgemeine Gunden-Besänftigung)

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  1. Sachen, die nicht innerhalb von 10 Tage abgeholt werden, gehen in den Besitz des Finders über, dieser muss dann wegen geldwerten Vorteils je 21 Leo an die KK und an das Fundbüro zahlen. Der Finder ist verpflichtet, die Fundsache anzunehmen. Auf Wunsch richtet das Fundbüro gegen Gebühr eine Versteigerung aus.
  2. Beschwerden sind nicht zulässig.
  3. Wer eine Fundsache zurückhaben möchte, muss den jeweiligen Leiter des Fundbüros davon überzeugen, daß er der rechtmässige Besitzer ist.
  4. Wer eine Fundsache zurückhaben möchte, hat eine Bearbeitungsgebühr von 42 Leo zu zahlen, von denen die Hälfte an die KK fällt, die andere Hälfte wird zwischen Finder und Fundbüro aufgeteilt.
  5. Wenn jemand Anmerkungen zu diesen Nutzungsbedingungen hat, darf er sie gerne behalten.

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Heim zuletzt verändert am 20.3.1706